Vorteile für Unternehmen

  • Die in Zypern erhobene Körperschaftssteuer von 2,5% bzw. 12,5% stellt eine Endbesteuerung dar. Zypern verzichtet in diesem Zusammenhang auf die vorgelagerte Besteuerung und „erspart“ damit den Gesellschaftern des Unternehmens komplizierte Steuererklärungen, Antragsstellungen und Wartezeit auf eventuell anteilig erfolgende Rückerstattung.
  • Als vollwertige europäische Gesellschaft mit VAT-Nummer und Betriebsstätte weltweit steuerlich anerkannt Geschäfte zu betreiben (die Limited entspricht hierbei per Definition einer deutschen GmbH).
  • In Zypern existieren keine Gewerbesteuern, Verteidigungsabgaben oder gar Solidarabgaben.
  • Beteiligt sich die Zypern Gesellschaft an einem anderen Unternehmen, so sind die daraus resultierenden Dividendenbezüge steuerfrei!
  • Gewinne aus Aktienhandel und den meisten anderen Anlageformen sind ebenfalls in Zypern steuerfrei.
  • Verluste einer Zypern Gesellschaft können vorgetragen werden.
  • Die Betriebsstätte einer Zypern Gesellschaft kann in der Regel auf die Privatwohnung oder das Privathaus eines der Gesellschafter angemeldet werden (Produktionsstätten ausgenommen). Insbesondere für den Zypern Non Dom ist diese Regelung enorm vorteilhaft, da hierdurch Mietkosten für eine gewerbliche Räumlichkeit entfallen.
  • Bankkonten können auf Wunsch auch außerhalb Zyperns geführt werden (Kapitalschutzklausel).
  • Die Vererbung von Gesellschaftsanteilen erfolgt in Zypern steuerfrei.

 

Diese und viele weitere Vorteile bietet Zypern. In Verbindung mit dem Non Dom Status eines oder auch mehrerer Gesellschafter, welche ihre Dividenden steuerfrei entnehmen können, stellt dies eine enorm geschätzte, werthaltige und langfristig angelegte Alternative zu Wohnsitz auf Zypern dar.